AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Omnibusbetrieb Volker Beck

I. Buchung des Flughafenzubringerdienstes

Eine Buchung, Umbuchung oder Stornierung kann rechtsverbindlich nur telefonisch, per E-Mail oder im Reisebüro erfolgen. Das Fahrpersonal ist nicht berechtigt, Buchungen oder Änderungen jeglicher Art entgegen zunehmen. Mit getätigter Buchung kommt ein Beförderungsvertrag zwischen Omnibusbetrieb Volker Beck und dem Buchenden unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Omnibusbetrieb Volker Beck zustande.

II. Beförderung

Eine Beförderung ist nur mit gültigem Ticket möglich. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu der vereinbarten Zeit und bei vollständiger Bezahlung des Beförderungspreises.

III. Abfahrtszeiten / Abflug

Omnibusbetrieb Volker Beck informiert 2 bis 3 Tage vor dem Abflug den Fahrgast über den Abholtermin am Wohnort etc., der von diesem ganz genau einzuhalten ist, da sonst der Anspruch auf Beförderung grundsätzlich entfällt. Der Fahrgast muss während des ihm angegebenen Abholzeitraumes (+/- 10 Minuten) telefonisch erreichbar sein. Ein Warten vor dem Haus ohne telefonische Erreichbarkeit gefährdet unter Umständen die rechtzeitige Abholung und damit den Anspruch auf Beförderung. Der von Omnibusbetrieb Volker Beck mitgeteilte Abholtermin ist so zeitig bestimmt, dass die Abholung am Wohnort etc. bis zu 15 Minuten nach dem Abholtermin als rechtzeitig erfolgt gilt. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Abholtermin an seinem Wohnort etc. keinen unserer Fahrer vorfinden, so hat er Omnibusbetrieb Volker Beck sofort zu benachrichtigen (Telefon 0 72 61 / 9 75 53 00). Von dort erhält er Informationen über seine Beförderung. Außerhalb der Geschäftszeiten erfährt der Fahrgast über die Mobil-Nummer 01 70 / 3 82 52 22 die Informationen.

IV. Abfahrt / Ankunft

Die Abholzeit am Flughafen richtet sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen Ankunftszeit am Flughafen. Omnibusbetrieb Volker Beck überprüft die vom Kunden oder Reisebüro angegebenen Zeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Falls der Kunde Abflugs- und/oder Ankunftszeiten falsch angibt, verliert er alle Ansprüche gegen Omnibusbetrieb Volker Beck, insbesondere auf Beförderung, auf Ersatz von Taxikosten sowie auf Erstattung jeglicher Fahrentgelte. Dies gilt auch, falls der Kunde bei der Angabe der Zeiten (Datum, Uhrzeit) die Abflugs- und Ankunftszeiten verwechselt. Der Kunde hat Omnibusbetrieb Volker Beck unverzüglich über Verschiebungen, der von ihm angegebenen Ankunftszeit, zu benachrichtigen. Bei Ankunftsverschiebungen oder Verspätungen des Luftverkehrs, die Omnibusbetrieb Volker Beck vom Kunden nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, verliert dieser zwar seine Ansprüche gegen Omnibusbetrieb Volker Beck, kulanterweise bemüht sich Omnibusbetrieb Volker Beck aber den Kunden trotzdem abzuholen, dabei können dann aber längere Wartezeiten und Mehrkosten entstehen. Nennt der Fahrgast falsche Zeiten oder Orte, kann Omnibusbetrieb Volker Beck hieraus entstehende Mehraufwendungen dem Fahrgast nach berechnen. Die Abholung am Flughafen erfolgt nur an dem offiziellen Meeting-Point in der Ankunftshalle des jeweiligen Flughafens. Fahrgäste, die in Frankfurt/Main landen, werden dem Flugplan entsprechend am jeweiligen Meeting-Point des Terminal 1, Halle B bzw. Terminal 2, Halle D und Halle E abgeholt. Am Meeting-Point werden ggf. auch Nachrichten für die Fahrgäste hinterlassen. Sollte der Fahrgast bei planmäßiger Landung am Meeting-Point keinen unserer Fahrer vorfinden, so sollte er spätestens nach 15 Minuten Omnibusbetrieb Volker Beck benachrichtigen. Omnibusbetrieb Volker Beck berücksichtigt die Zeit ab der Landung des Flugzeuges bis zum tatsächlichen Eintreffen des Fahrgastes am Meeting-Point und wartet dort grundsätzlich bis zu 60 Minuten auf verspätete Flüge. In Ausnahmefällen kann diese Wartezeit jedoch auch überschritten werden.

V. Stornierung / Umbuchung

Bei Aufträgen, die 24 Stunden vor Fahrtbeginn storniert oder umgebucht werden, behalten wir uns vor, 100% Stornogebühren zu berechnen.

VI. Gepäck

Pro Person darf ein Gepäckstück und ein Handgepäck mitgeführt werden. Zusatzgepäck oder sperrige Güter werden gesondert nach Preislisten pro Stück berechnet. Für gefährliche Güter besteht kein Anspruch auf Beförderung.

VII. Haftung

Eventuelle Ansprüche gegen Omnibusbetrieb Volker Beck muss der Kunde direkt bei Omnibusbetrieb Volker Beck geltend machen. Ihr Reisebüro ist hierfür nicht zuständig. Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall haftet Omnibusbetrieb Volker Beck nicht. Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden, insbesondere Gepäck ist insoweit ausgeschlossen, falls diese nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Omnibusbetrieb Volker Beck empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung.

VIII. Verjährung

Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Beförderung. Unberührt hiervon bleibt § 852 BGB.

IX. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zu Folge.